Körperschaft des öffentlichen Rechts

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Aufgaben des VTG Sulingen

Der VTG Sulingen unterstützt seine Mitglieder bei der Förderung, Entwicklung und Gestaltung des ländlichen Raumes. Er übernimmt als Dienstleister für seine Mitglieder im Wesentlichen folgende Aufgaben und tritt dabei an die Stelle der Teilnehmergemeinschaften:

  • Abwicklung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens der Teilnehmergemeinschaften
  • Beantragen und Abrechnen von öffentlichen Zuschüssen
  • Verwaltungsaufgaben im Bereich der Haushaltsführung
  • Finanzielle Abwicklung des Verfahrens
  • Beitragserhebungen
  • Verwaltung von Flächen
  • Aufgaben zur Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und zur Ausführung von Bodenverbesserungen
  • Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
  • Rechtsangelegenheiten

Erläuterungen

Flurbereinigung

Die Fortentwicklung des ländlichen Raumes ist ein wichtiges Ziel der niedersächsischen Agrarpolitik. Die ländlichen Räume sollen als Lebens-, Arbeits-, Wirtschafts- und Naturräume gesichert und weiter entwickelt werden. Dabei sind Flurbereinigungsverfahren ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Zieles. In einem geordneten Verfahren ermöglichen sie die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes  und die Gestaltung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur. Sie werden aber auch erforderlich zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen. Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen oder gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Teilnehmergemeinschaften

Flurbereinigungsverfahren werden als behördlich geleitete Verfahren (Flurbereinigungsbehörde) unter Mitwirkung der Gesamtheit der beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten  durchgeführt. Mit ihrer Einleitung entstehen Teilnehmergemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben als weitgehende Trägerin des Verfahrens die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahrzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel der Ausbau von Straßen und Wegen das Herstellen von landschaftsgestaltenden Anlagen, das Ausführen erforderlicher Bodenverbesserungen und die Abwicklung des gesamten Geldverkehrs. Die Teilnehmergemeinschaften haben die Ausführungskosten der Flurbereinigung zu tragen. Sie werden dabei mit bis zu 75 % Zuschüssen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Niedersachsen unterstützt. Eine Teilnehmergemeinschaft hat einen aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand. Diese Mitglieder werden von den Teilnehmern nach der Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gewählt und wirken ehrenamtlich. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.

Verband der Teilnehmergemeinschaften

Zur Entlastung der ehrenamtlich tätigen Vorstände und zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren wurde 1985 auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes von 16 Teilnehmergemeinschaften aus den Landkreisen Diepholz und Nienburg der Verband der Teilnehmergemeinschaften Sulingen (VTG Sulingen) gegründet. Der VTG Sulingen bietet seinen Mitgliedern Dienstleistungen an und ist seit mehr als 25 Jahren ein verlässlicher Partner im ländlichen Raum. Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ und besteht aus den im Verband zusammengeschlossenen Teilnehmergemeinschaften. Sie wählt den Vorstand und beschließt unter anderem die Satzung und den Haushaltsplan. Der Vorstand  besteht aus drei Mitgliedern und wird auf 3 Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende wird vom Vorstand ebenfalls auf 3 Jahre gewählt. Er ist ehrenamtlich tätig und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.