Körperschaft des öffentlichen Rechts

Körperschaft des öffentlichen Rechts

VTG Sulingen

Wir über uns.

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Unsere

Organe

Wir übernehmen als Dienstleister im Wesentlichen folgende Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften und treten
dabei nach Maßgabe unserer Satzung an die Stelle der einzelnen Teilnehmergemeinschaften:

1

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden der einzelnen Teilnehmergemeinschaften und nimmt seine Aufgaben nach § 6 der Satzung des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften Sulingen wahr.

2

Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt und nimmt seine Aufgaben nach § 2 der Satzung des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften Sulingen wahr.

3

Verbandsvorsitzende/r

Er wird aus den Reihen des Vorstandes für drei Jahre gewählt.

4

Geschäftsführer/in

Wird vom Vorstand beauftragt.

Mit der Einleitung von Flurbereinigungsverfahren entstehen Teilnehmergemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben als weitgehende Trägerin des behördlich geleiteten Flurbereinigungsverfahrens die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahrzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel der Ausbau von Straßen und Wegen, das Herstellen von landschaftsgestaltenden Anlagen, das Ausführen der erforderlichen Bodenverbesserungen und das Fordern und Leisten der im Verfahren festgesetzten Zahlungen.

Nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) können sich mehrere Teilnehmergemeinschaften zu einem Verband zusammenschließen. Unser Verband wurde im Jahr 1985 in Sulingen gegründet und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Wir sind im Bezirk des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser Geschäftsstelle Sulingen (Landkreise Diepholz und Nienburg) tätig.